Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall? +
Die Kostenfrage richtet sich nach der Haftung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommt eine Kostenübernahme nur über den eigenen Kaskoschutz in Betracht. Gutachten außerhalb eines Unfalls, etwa zur Fahrzeugbewertung vor dem Verkauf, zahlt der Auftraggeber.
Muss der Gutachter der Versicherung akzeptiert werden? +
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall besteht freie Gutachterwahl – ein eigener unabhängiger Kfz-Gutachter darf beauftragt werden.
Wie schnell liegt das Gutachten vor? +
Nach der Besichtigung wird das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden erstellt und digital bereitgestellt. Die Besichtigung selbst ist häufig kurzfristig möglich.
Was passiert bei einem Totalschaden? +
Es wird geprüft, ob ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt. Maßgeblich sind Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten. In bestimmten Konstellationen ist eine Reparatur trotz hoher Kosten möglich, sofern die Voraussetzungen der 130-Prozent-Regel erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten? +
Ein Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Reparaturdauer – und ist damit die belastbare Grundlage für die Regulierung.
Wird auch eine Wertminderung berücksichtigt? +
Ja. Bei unfallbedingt instandgesetzten Fahrzeugen kann eine merkantile Wertminderung entstehen, selbst wenn die Reparatur fachgerecht erfolgt. Relevante Faktoren sind Fahrzeugalter, Laufleistung, Vorschäden und Schadenumfang.
Kann das Auto vor Ort begutachtet werden? +
Ja. Die Begutachtung ist am Standort des Fahrzeugs möglich – am Wohnort, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof.
In welchen Stadtteilen von Düsseldorf erfolgt der Einsatz? +
Im gesamten Stadtgebiet, unter anderem in Altstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Oberkassel, Bilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Flingern, Gerresheim, Benrath, Kaiserswerth, Rath, Eller und Holthausen. Auch angrenzende Orte im Umland decken wir regelmäßig ab.
Welche Unterlagen werden benötigt? +
Hilfreich sind Fahrzeugschein, Kilometerstand und eine kurze Schilderung des Unfallhergangs. Falls vorhanden: Fotos vom Unfallort und Daten des Unfallgegners. Weitere Unterlagen ergeben sich abhängig vom Fall, etwa bei Leasing oder Sonderumbauten.
Ab welcher Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll? +
Bei einem Bagatellschaden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Sobald der Schadenumfang über einen kleinen oberflächlichen Schaden hinausgeht, ist ein Gutachten meist zweckmäßig, um den Schaden vollständig und belastbar zu dokumentieren. In der Praxis wird die Grenze häufig im Bereich um 750 Euro angesetzt, abhängig vom Einzelfall.
Was wird im Gutachten konkret erfasst? +
Ein Schadengutachten umfasst die technische Schadenbeschreibung, Fotodokumentation, Reparaturkalkulation, Angaben zur Reparaturdauer sowie die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ergänzend werden Nutzungsausfall und gegebenenfalls eine Wertminderung berechnet.
Was ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist? +
Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, erfolgt die Begutachtung dort, wo es steht – Abschlepphof, Werkstatt oder ein anderer Abstellort. Wichtig ist, dass keine voreiligen Demontagen oder Reparaturen erfolgen, bevor die Schadenaufnahme abgeschlossen ist.
Kann das Gutachten direkt an Anwalt oder Versicherung geschickt werden? +
Ja. Das Gutachten kann nach Fertigstellung digital an die gewünschten Stellen weitergeleitet werden, beispielsweise an den Rechtsanwalt oder an die Versicherung. Dadurch wird der Regulierungsvorgang strukturiert und nachvollziehbar.
Wie läuft die Beauftragung ab? +
Nach der Kontaktaufnahme wird kurzfristig ein Termin zur Begutachtung abgestimmt. Im Anschluss erfolgt die Schadenaufnahme am Fahrzeug, die Auswertung der Daten und die Erstellung des Gutachtens. Danach wird das Dokument digital übermittelt und kann für die weitere Regulierung verwendet werden.