Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall? +
Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Sachverständigenkosten zum Schaden, den die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten dann in der Regel kostenlos. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt eine Übernahme nur über Ihre eigene Kaskoversicherung in Betracht. Sie erstattet Gutachterkosten meist nur, wenn sie der Beauftragung zugestimmt hat. Bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung die Gutachterkosten als unverhältnismäßig ablehnen; dann genügt meist ein Kostenvoranschlag. Gutachten außerhalb eines Unfalls, etwa eine Fahrzeugbewertung vor dem Verkauf, zahlt der Auftraggeber.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? +
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Eine Besichtigung durch den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie vor Ihrem eigenen Gutachten nicht zulassen. Verlangt die Versicherung später eine Nachbesichtigung, sollten Sie das mit Ihrem Anwalt abstimmen. Der Unterschied ist entscheidend: Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden in Ihrem Interesse. Anders ist es beim Kaskoschaden. Dort kann Ihre eigene Versicherung nach den Vertragsbedingungen einen Sachverständigen bestimmen.
Wie schnell liegt das Gutachten vor? +
Nach Ihrem Anruf vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin in Bochum. Nach der Besichtigung wird das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden erstellt und digital bereitgestellt. Länger kann es dauern, wenn verdeckte Schäden erst in der Werkstatt sichtbar werden, wenn ein Totalschaden mit Restwertermittlung vorliegt oder wenn Unterlagen wie der Fahrzeugschein noch fehlen.
Was passiert bei einem Totalschaden? +
Man unterscheidet den technischen Totalschaden, bei dem eine Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll möglich ist, und den wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem Reparaturkosten und Wertminderung zusammen den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zahlen müssten. Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Nach einem unverschuldeten Unfall ersetzt die gegnerische Versicherung dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Liegen Reparaturkosten und Wertminderung höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie die Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht nach dem Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug danach in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen. Liegen sie darüber, bleibt es beim Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten? +
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, ermittelt die Reparaturkosten, die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf den Restwert, die Reparaturdauer und daraus den Nutzungsausfall. Es ist damit die belastbare Grundlage für die Regulierung und dient als Beweissicherung, falls die Versicherung Positionen bestreitet. Bei einem kleinen, oberflächlichen Schaden reicht ein Kostenvoranschlag meist aus.
Wird auch eine Wertminderung berücksichtigt? +
Ja. Ein Unfallfahrzeug ist beim Verkauf auch nach einer fachgerechten Reparatur weniger wert als ein unfallfreies, weil ein Unfallschaden beim Verkauf in aller Regel offengelegt werden muss. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Liegt eine Wertminderung vor, steht sie Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zusätzlich zu den Reparaturkosten zu, auch wenn Sie das Fahrzeug nicht verkaufen. Wie hoch er ausfällt, hängt vor allem von Fahrzeugalter, Laufleistung, Vorschäden und Art des Schadens ab; bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung oder bei leichten Schäden fällt er geringer aus oder entfällt ganz. Im Gutachten wird die Wertminderung separat ausgewiesen, damit sie in der Regulierung nicht untergeht.
Kann das Auto vor Ort begutachtet werden? +
Ja. Der Sachverständige kommt dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: an Ihren Wohnort, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt oder auf den Abschlepphof. In der Regel müssen Sie das Fahrzeug dafür nicht bewegen. Hilfreich ist, wenn das Fahrzeug zugänglich ist und der Fahrzeugschein bereitliegt.
In welchen Stadtteilen von Bochum erfolgt der Einsatz? +
Im gesamten Stadtgebiet, unter anderem in Bochum-Mitte, Wattenscheid, Hamme, Riemke, Hofstede, Gerthe, Grumme, Altenbochum, Laer, Langendreer, Werne, Querenburg, Wiemelhausen, Stiepel, Weitmar, Linden und Dahlhausen.
Welche Unterlagen werden benötigt? +
Für den Termin genügen meist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der aktuelle Kilometerstand und eine kurze Schilderung des Unfallhergangs. Hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, die Daten des Unfallgegners mit Kennzeichen und Versicherung sowie, falls vorhanden, die Schadennummer der Versicherung und das Aktenzeichen der Polizei. Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen, Sonderumbauten oder früheren Schäden können weitere Unterlagen nötig sein.
Ab welcher Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll? +
Als grober Richtwert für einen sogenannten Bagatellschaden gilt in der Rechtsprechung ein Schaden von etwa 750 Euro; eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist der Einzelfall und wie sich der Schaden vor der Beauftragung darstellte. Bei deutlich kleineren Schäden kann die Versicherung ein Gutachten als unverhältnismäßig ansehen, und ein Kostenvoranschlag reicht aus. Darüber ist ein Gutachten in der Regel angemessen. Wichtig: Viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem Kratzer am Stoßfänger können beschädigte Halter, Sensoren oder Träger stecken. Im ersten Gespräch klären wir, ob in Ihrem Fall ein Gutachten sinnvoll ist.
Was ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist? +
Dann erfolgt die Begutachtung dort, wo das Fahrzeug steht, etwa auf dem Abschlepphof, in der Werkstatt oder an einem anderen Abstellort. Wichtig ist, dass vor der Schadenaufnahme nichts demontiert oder repariert wird, sonst lässt sich der Schaden nur noch schwer vollständig belegen. Da auf Abschlepphöfen Standgebühren anfallen können, die nur für einen angemessenen Zeitraum ersetzt werden, lohnt sich eine schnelle Besichtigung.
Kann das Gutachten direkt an Anwalt oder Versicherung geschickt werden? +
Ja. Nach Fertigstellung kann das Gutachten digital an die gegnerische Versicherung und, falls gewünscht, an Ihren Rechtsanwalt gesendet werden. Sie erhalten es selbstverständlich ebenfalls. So liegen allen Beteiligten dieselben Zahlen vor, und die Regulierung kann ohne Umwege beginnen.
Steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu? +
Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, grundsätzlich einen Mietwagen oder stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt hätten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Dauer orientiert sich an der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten; maßgeblich ist der tatsächliche, angemessene Ausfall. Bei einer Teilschuld werden die Ansprüche nach der Haftungsquote gekürzt.
Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun? +
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Verletzten oder Streit über den Hergang die Polizei. Notieren Sie dann Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners, fotografieren Sie die Fahrzeuge und die Unfallstelle und halten Sie Zeugen fest. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Schaden begutachtet ist. Danach können Sie uns direkt anrufen oder per WhatsApp schreiben.
Kann ich vorab Fotos vom Schaden schicken? +
Ja. Senden Sie uns Fotos per WhatsApp. So können wir vorab einschätzen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist. Die Fotos ersetzen aber nicht die Besichtigung: Verdeckte Schäden an Trägern, Haltern oder Sensoren sind auf Bildern meist nicht zu erkennen.
Was gilt bei Teilschuld oder unklarer Schuldfrage? +
Auch wenn die Schuldfrage noch offen ist, lohnt sich ein Gutachten: Es sichert den Schaden, bevor repariert wird. Bei einer Teilschuld werden Ihre Ansprüche, auch die Gutachterkosten, nach der Haftungsquote aufgeteilt. Haben Sie den Unfall allein verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung nicht; dann kommt nur Ihre eigene Kaskoversicherung in Betracht. Bei Teilschuld tragen Sie die Gutachterkosten anteilig selbst, bei Alleinschuld ganz, soweit Ihre Kaskoversicherung sie nicht übernimmt; diese übernimmt sie meist nur, wenn sie der Beauftragung zugestimmt hat. Wie die Quote ausfällt, klärt im Zweifel ein Anwalt.
Muss ich mein Auto reparieren lassen? +
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie auch auf Basis des Gutachtens abrechnen und sich den Betrag auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet, weil sie nicht angefallen ist. Die Versicherung darf unter bestimmten Voraussetzungen auf die Preise einer günstigeren, gleichwertigen Fachwerkstatt verweisen. Lassen Sie später doch reparieren, kann die angefallene Mehrwertsteuer nachgefordert werden. Bei einem Totalschaden ist die Abrechnung ohne Reparatur auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert begrenzt.
Darf ich mit dem beschädigten Auto weiterfahren? +
Nur, wenn es noch verkehrs- und betriebssicher ist. Sind Beleuchtung, Bremsen, Lenkung oder Reifen beschädigt, hängen Teile lose oder hat ein Airbag ausgelöst, sollte das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Dann begutachten wir es dort, wo es steht. Im Zweifel fragen Sie uns vorher.
Wie lange habe ich nach dem Unfall Zeit für das Gutachten? +
Lassen Sie den Schaden möglichst bald begutachten, in jedem Fall bevor repariert wird. Danach lässt er sich kaum noch vollständig belegen, und Standgebühren oder Ausfallzeiten werden nur für einen angemessenen Zeitraum ersetzt. Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie Schaden und Unfallgegner kannten. Ihrer eigenen Versicherung müssen Sie einen Schaden dagegen unverzüglich melden, meist innerhalb einer Woche.
Was kostet ein Kfz-Gutachter in Bochum? +
Nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts: Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ausnahme ist ein erkennbarer Bagatellschaden. In anderen Fällen, etwa bei einem Wertgutachten vor dem Verkauf oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, zahlt der Auftraggeber. Wenn Sie das Gutachten selbst zahlen, stimmen wir die Kosten vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
In welchen Sprachen beraten Sie? +
Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Griechisch und Farsi.