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Kfz-Sachverständiger dokumentiert einen Fahrzeugschaden bei geöffneter Motorhaube

Kfz-Gutachter Bochum – Unabhängige Unfallgutachten & Schadensabwicklung

Unabhängige Unfallgutachten und komplette Schadensabwicklung – vor Ort im gesamten Bochumer Stadtgebiet, rund um die Uhr erreichbar.

  • ✓Kostenlos für Geschädigte
  • ✓Vor-Ort-Service in ganz Bochum
  • ✓Rund um die Uhr erreichbar
  • ✓versicherungsunabhängig
  • ✓Kooperation mit Anwälten
  • ✓Deutsch · Englisch · Griechisch · Farsi
★★★★★ 5,0 · 86 Google-Bewertungen

Nach dem Unfall zählt, wer den Schaden dokumentiert.

Ein Verkehrsunfall in Bochum ist nicht nur ärgerlich – er bringt viele Fragen mit sich: Wer zahlt den Schaden? Wie hoch ist der tatsächliche Wertverlust? Brauche ich einen Anwalt? Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger stehen wir Ihnen mit lückenloser Beweissicherung, detaillierter Schadensdokumentation und strukturierter Abwicklung zur Seite.

Wir erfassen alle Beschädigungen bis ins Detail, übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und schützen Sie so vor finanziellen Nachteilen.

So helfen wir in echten Schadensfällen

Kurze Einblicke in typische Schäden aus unserer Gutachterpraxis – und wie wir als unabhängige Kfz-Gutachter für eine faire Entschädigung sorgen.

Verformte hintere Seitenwand eines schwarzen BMW, daneben ein Messstab zur Schadendokumentation
Was passiert ist

Ein Linienbus ist gegen das geparkte Fahrzeug gefahren. Seitenwand deformiert, Felge und Stoßfänger beschädigt.

So haben wir geholfen

Schaden professionell dokumentiert, verdeckte Bauteile geprüft und Reparatur fachgerecht kalkuliert. Ergebnis: 7.436,38 € Reparaturkosten. Abrechnung auf Totalschadenbasis; Wiederbeschaffungswert 7.100 € vollständig reguliert.

Eingedrückte Vorder- und Hintertür mit Schleifspuren an einem schwarzen Auto
Was passiert ist

Auffahrunfall an der roten Ampel: Türen und B-Säule deformiert.

So haben wir geholfen

Ergebnis: 19.130,26 € Reparaturkosten + 3.000 € Wertminderung + 1.200 € Nutzungsausfall – vollständig reguliert.

Gebrochener Heckstoßfänger und deformierte Heckklappe nach einem Auffahrunfall
Was passiert ist

Auffahrunfall an der roten Ampel: Heckstoßfänger gebrochen, Träger deformiert, Rückleuchte beschädigt, Heckklappe deformiert.

So haben wir geholfen

Ergebnis: 8.317 € Reparaturkosten + 300 € Wertminderung + 200 € Nutzungsausfall – vollständig reguliert.

Stark verformtes Heck eines Geländewagens, Heckscheibe mit Folie abgedeckt
Was passiert ist

Autobahn-Auffahrunfall: Ein LKW traf das Fahrzeug hinten mit ca. 80 km/h. Massive Heckverformung, Struktur getroffen, Airbags ausgelöst.

So haben wir geholfen

Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert – wirtschaftlicher Totalschaden. Wiederbeschaffungswert 17.500 € ausgezahlt – vollständig reguliert.

Deformierter Querträger und abgerissener Stoßfänger nach einem Heckaufprall
Was passiert ist

Heckaufprall mit deutlichem Strukturtreffer. Stoßfänger abgerissen, Querträger/Crashboxen stark deformiert, PDC-Sensorik beschädigt.

So haben wir geholfen

Heckstruktur vermessen, Reparaturweg festgelegt. Ergebnis: 7.900 € Reparaturkosten – vollständig reguliert.

Kratzer und Eindellung vorn rechts an Stoßfänger und Kotflügel eines schwarzen BMW
Was passiert ist

Parkschaden: Ein Van setzte rückwärts gegen die Front rechts. Stoßfänger, Scheinwerfer, Kotflügel und Motorhaube beschädigt.

So haben wir geholfen

Frontstruktur geprüft und Reparaturweg kalkuliert. Ergebnis: 9.950 € Reparaturkosten – vollständig reguliert.

Kratz- und Schleifspuren am Heckstoßfänger nach einem Parkrempler
Was passiert ist

Parkrempler am Heck: Stoßfänger mit Kratz-/Schleifspuren und leichter Verformung, Lackabtrag im Bereich der PDC-Sensorik.

So haben wir geholfen

Schaden dokumentiert, Lack gemessen und Reparaturweg kalkuliert. Ergebnis: 2.318 € Reparaturkosten – vollständig reguliert.

Weißer Audi mit zerstörter Front und ausgelöstem Airbag in einer Werkstatt
Was passiert ist

Kreuzungsunfall: Der Gegner fuhr bei Rot und traf die Front. Massiver Frontschaden, Airbags ausgelöst.

So haben wir geholfen

Struktur, Kühlerpaket und Sensorik geprüft. Ergebnis: 59.657 € Reparaturkosten – vollständig reguliert.

Das sagen unsere Kunden

Kundenbewertungen & Erfahrungen

★★★★★ 5,0 · 86 Google-Bewertungen
jan kappe
Juni 2026
★★★★★

Ich bin mit dem Service dieses KFZ-Gutachterbüros äußerst zufrieden. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Fertigstellung des Gutachtens verlief alles schnell, kompetent und unkompliziert.

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Ich bin mit dem Service dieses KFZ-Gutachterbüros äußerst zufrieden. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Fertigstellung des Gutachtens verlief alles schnell, kompetent und unkompliziert.

Sascha Hübbe
März 2026
★★★★★

Unkomplizierte Kontaktaufnahme, pünktlicher Vor-Ort-Termin und ein sauber ausgearbeitetes Gutachten. Man merkt die fachliche Erfahrung und die Routine in der Schadenbewertung.

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Unkomplizierte Kontaktaufnahme, pünktlicher Vor-Ort-Termin und ein sauber ausgearbeitetes Gutachten. Man merkt die fachliche Erfahrung und die Routine in der Schadenbewertung.

Sathu Mylvaganam
Februar 2026
★★★★★

Absolut top Service! Nach meinem Unfall war ich erstmal ziemlich gestresst – aber hier wurde mir direkt alles verständlich erklärt und komplett abgenommen.

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Absolut top Service! Nach meinem Unfall war ich erstmal ziemlich gestresst – aber hier wurde mir direkt alles verständlich erklärt und komplett abgenommen.

Tommy P
Januar 2026
★★★★★

Sehr fachkundiger und engagierter Gutachter. Termin kurzfristig möglich, Begutachtung sehr detailliert und sachlich korrekt. Hat sich Zeit für Rückfragen genommen und alles verständlich erklärt. Top Service!

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Sehr fachkundiger und engagierter Gutachter. Termin kurzfristig möglich, Begutachtung sehr detailliert und sachlich korrekt. Hat sich Zeit für Rückfragen genommen und alles verständlich erklärt. Top Service!

Mil O
Januar 2026
★★★★★

Sehr netter Gutachter. Hat sich Zeit genommen und alles gut erklärt. Sehr zu empfehlen.

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Sehr netter Gutachter. Hat sich Zeit genommen und alles gut erklärt. Sehr zu empfehlen.

Timo
Januar 2026
★★★★★

Wir lassen unseren kompletten Firmenfuhrpark betreuen und sind absolut zufrieden. Die Zusammenarbeit ist unkompliziert, zuverlässig und sehr professionell.

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Wir lassen unseren kompletten Firmenfuhrpark betreuen und sind absolut zufrieden. Die Zusammenarbeit ist unkompliziert, zuverlässig und sehr professionell.

Christopher P
Januar 2026
★★★★★

Bestes Sachverständigenbüro in der Umgebung. Sehr freundlich, kompetent und hilfsbereit. Menschlich total auf Augenhöhe – und die wissen genau, was sie tun.

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Bestes Sachverständigenbüro in der Umgebung. Sehr freundlich, kompetent und hilfsbereit. Menschlich total auf Augenhöhe – und die wissen genau, was sie tun.

Mar R
Dezember 2025
★★★★★

Freundlich, zuverlässig und fachlich auf höchstem Niveau. Die Schadenabwicklung verlief reibungslos.

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Freundlich, zuverlässig und fachlich auf höchstem Niveau. Die Schadenabwicklung verlief reibungslos.

Ioannis A
November 2025
★★★★★

Kompetent, ehrlich und schnell – genau so stellt man sich ein Sachverständigenbüro vor.

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Kompetent, ehrlich und schnell – genau so stellt man sich ein Sachverständigenbüro vor.

Ihr Weg zum Kfz-Gutachten in Bochum

Schnell, unkompliziert und komfortabel: Wir übernehmen alle Aufgaben rund um Gutachten und Schadensabwicklung – Schritt für Schritt und transparent.

Mitarbeiter nimmt telefonische Anfrage zur Schadensabwicklung entgegen
1

Sofort-Kontakt: Anruf oder WhatsApp

Melden Sie sich direkt nach dem Unfall: telefonisch unter 0201 89090848 oder per WhatsApp, rund um die Uhr. Wir klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, und vereinbaren kurzfristig einen Termin in Bochum.

Kfz-Sachverständiger dokumentiert einen Frontschaden am weißen Auto
2

Begutachtung bei Ihnen vor Ort

Unser Sachverständiger kommt dahin, wo Ihr Fahrzeug steht: nach Hause in Wattenscheid, an den Arbeitsplatz in der Innenstadt, in die Werkstatt in Langendreer oder auf den Abschlepphof. Wir fotografieren jedes Detail, messen Verformungen, prüfen die Fahrzeugstruktur und erfassen auch verdeckte Schäden.

Euro-Banknoten und Münzen als Symbol für die Schadenregulierung
3

Gutachten-Zustellung & Regulierung

Sie erhalten Ihr Gutachten digital, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung. Parallel übermitteln wir es an die gegnerische Haftpflichtversicherung und, falls gewünscht, an Ihren Rechtsanwalt.

Kfz-Sachverständiger für Bochum – schnelle Hilfe nach dem Unfall

Unsere Gutachter-Leistungen in Bochum

Ob Blechschaden nach einem Auffahrunfall auf dem Ruhrschnellweg oder Totalschaden-Verdacht nach einem Kreuzungsunfall in der Innenstadt – wir decken das gesamte Spektrum der Kfz-Begutachtung ab.

Mann in Warnweste prüft kniend das Vorderrad eines schwarzen Autos am Straßenrand
01

Unfallgutachten

Schadensdokumentation nach Verkehrsunfällen – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Fahrzeugfront mit eingeschaltetem Scheinwerfer in einer Ausstellungshalle, im Hintergrund eine Person mit Unterlagen
02

Fahrzeugbewertung

Ob Privatverkauf, Erbschaftsfrage oder Leasing-Rückgabe – wir ermitteln den Marktwert neutral und nachvollziehbar.

Person prüft ein mehrseitiges Gutachten in einer Dokumentenmappe am Schreibtisch
03

Gegengutachten

Die Versicherung hat zu niedrig angesetzt? Wir erstellen ein unabhängiges Gegengutachten und decken Kürzungen auf.

Beratung am Fahrzeug: Fahrerin am Steuer, daneben ein Berater mit Unterlagen
04

Beweissicherung vor Reparatur

Wenn es schnell gehen muss: Wir dokumentieren den Schaden, bevor die Werkstatt mit der Reparatur beginnt.

Eingedrückter Stoßfänger und gebrochener Blinker vorn rechts an einem silbernen Auto
05

Kostenvoranschlag

Für Bagatellschäden unter ca. 750 € reicht oft ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.

Mechaniker arbeitet an einem blauen Lkw mit hochgeklapptem Fahrerhaus
06

Lkw- und Nutzfahrzeug-Gutachten

Spezialisierte Begutachtung für Gewerbe, Speditionen und Handwerksbetriebe im Raum Bochum.

Das zeichnet unsere Kfz-Gutachter für Bochum aus

Viele Versicherungen schicken nach einem Unfall ihren eigenen Sachverständigen – einen sogenannten Versicherungsgutachter. Das Problem: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem Interesse. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Reparaturkosten zu niedrig angesetzt, Wertminderungen ignoriert oder Nutzungsausfall nicht berücksichtigt werden.

Als freie Kfz-Sachverständige sind wir an keine Versicherung gebunden. Wir bewerten ausschließlich im Interesse des Fahrzeughalters. Dabei stützen wir uns auf mehr als zehn Jahre Erfahrung und über 5.000 Kunden.

Unser Gutachten dokumentiert jeden Kratzer, jede Verformung und jede versteckte Beschädigung – so holen Sie den maximalen Schadensersatz heraus, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht.

Sachverständiger notiert Befunde auf einem Klemmbrett neben einem silbernen Fahrzeug
60 Minuten

Rückmeldung garantiert, Termine kurzfristig möglich.

100% unabhängig

An keine Versicherung gebunden – objektive Bewertung.

0 € Kosten

Für Geschädigte in der Regel kostenfrei.

48 Stunden

Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.

Kostenvoranschlag, Versicherungsgutachter oder unabhängiges Gutachten?

Der Vergleich zeigt, welche regulierungsrelevanten Positionen tatsächlich erfasst werden – und wo Ihnen Geld verloren geht.

Leistung
Nur Kostenvoranschlag
Gutachter der Versicherung
Unfallzentrale NRW
Reparaturkosten
✕Grob kalkuliert
–Knapp bemessen
✓Vollständig & normgerecht
Merkantile Wertminderung
✕Nicht erfasst
–Zu niedrig angesetzt
✓Separat ausgewiesen
Wiederbeschaffungswert
✕Nicht ermittelt
–Tendenziell niedrig
✓Marktgerecht bewertet
Restwert
✕Nicht ermittelt
–Hoch angesetzt
✓Objektiv festgestellt
Nutzungsausfall
✕Nicht dokumentiert
–Oft gekürzt
✓Vollständig belegt
Beweissichere Fotos
✕Keine
–Eingeschränkt
✓Professionell dokumentiert
BGH-konforme Grundlage
✕Eingeschränkt
–Im Sinne der Versicherung
✓Ja, vollständig
Gutachter der Versicherung
Unfallzentrale NRW
Reparaturkosten
–Knapp bemessen
✓Vollständig & normgerecht
Merkantile Wertminderung
–Zu niedrig angesetzt
✓Separat ausgewiesen
Wiederbeschaffungswert
–Tendenziell niedrig
✓Marktgerecht bewertet
Restwert
–Hoch angesetzt
✓Objektiv festgestellt
Nutzungsausfall
–Oft gekürzt
✓Vollständig belegt
Beweissichere Fotos
–Eingeschränkt
✓Professionell dokumentiert
BGH-konforme Grundlage
–Im Sinne der Versicherung
✓Ja, vollständig

Der einfache Kostenvoranschlag ist hier ausgeblendet – er erfasst nur die Reparaturkosten. Den vollständigen Vergleich zeigt die Desktop-Ansicht.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall in Bochum

Was Ihnen die gegnerische Versicherung ersetzen muss, steht nicht im Ermessen des Sachbearbeiters. Das unabhängige Gutachten ist die Grundlage dafür, alle Positionen geltend zu machen.

Gutachterkosten

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines unabhängigen Gutachtens zum Schaden; die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie in der Regel ersetzen. Ausnahme ist ein erkennbarer Bagatellschaden (Richtwert etwa 750 €), bei dem ein Kostenvoranschlag genügt.

Reparatur oder Auszahlung

Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen. Ohne Reparatur können Sie auf Basis des Gutachtens abrechnen und den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen. Die Versicherung darf dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere, gleichwertige Fachwerkstatt verweisen. Bei einem Totalschaden ist die Abrechnung ohne Reparatur auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert begrenzt.

Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf oft weniger wert. Liegt eine solche merkantile Wertminderung vor, weist das Gutachten sie gesondert aus, und sie steht Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu.

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung können Sie einen Mietwagen oder stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollten und konnten. Ersetzt werden die erforderlichen Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall für die angemessene Ausfalldauer.

Anwaltskosten

Auch die Kosten eines Rechtsanwalts trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer Kanzlei her.

Personenschäden

Wurden Sie verletzt, kommen Schmerzensgeld und der Ersatz weiterer Schäden wie Verdienstausfall in Betracht. Diese Ansprüche klärt ein Anwalt.

Bei einer Teilschuld werden die Ansprüche nach der Haftungsquote gekürzt. Diese Hinweise geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die häufigsten Fehler nach einem Unfall

Diese fünf Fehler kosten Geschädigte oft Geld – und lassen sich meist vermeiden.

  1. 1

    Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, ohne zu wissen, dass Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen dürfen.

  2. 2

    An der Unfallstelle ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

  3. 3

    Das Fahrzeug reparieren lassen, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist.

  4. 4

    Sich mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben, obwohl Wertminderung oder verdeckte Schäden im Spiel sein können.

  5. 5

    Kürzungen der Versicherung ungeprüft hinnehmen, statt sie mit einem unabhängigen Gutachten prüfen zu lassen.

Mehr als „ein paar Euro“: ein Schadenbeispiel aus der Praxis

In unserem Alltag sehen wir immer wieder, dass vor allem kleinere, oberflächliche Schäden schnell übersehen werden. Hieraus können, zum Beispiel im Rahmen eines Weiterverkaufs des betreffenden Fahrzeugs, versteckte Mängel entstehen. Auch Folgekosten sind nicht ausgeschlossen, wenn ein bestehender Schaden über einen langen Zeitraum hinweg unentdeckt bleibt.

Ein Praxisbeispiel: Nach einem Auffahrunfall kalkuliert die gegnerische Versicherung den Schaden zunächst mit 3.400 EUR ein. Im Nachhinein liegt der Verdacht nahe, dass hier nur die offensichtlich beschädigten Karosserieteile berücksichtigt wurden.

Als unabhängige Kfz-Gutachter haben wir das Fahrzeug detailliert bewertet und – zusätzlich zu Reparaturkosten von 4.100 € – eine höhere Wertminderung festgestellt. Insgesamt ergab sich ein Schaden von 5.300 €.

Ohne das Gutachten hätte unser Kunde einen großen Teil seines Anspruchs nicht geltend gemacht.

Gegnerische Versicherung 3.400 €
Reparaturkosten laut Gutachten 4.100 €
Unser Gutachten 5.300 €

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Unsere Erfahrung zeigt: Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht vollständig durchsetzen und keine unberechtigten Kürzungen vorgenommen werden.

Praktisch dabei: Nicht nur die Gutachterkosten, sondern in der Regel auch die Anwaltskosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu erfahrenen Kanzleien her.

Handschlag am Schreibtisch nach einem Beratungsgespräch
Kfz-Sachverständiger prüft Unterlagen in einer Werkstatt

Setzen Sie auf schnelle, unabhängige und zuverlässige Unterstützung.

Die Kfz-Sachverständigen der Unfallzentrale NRW stehen Ihnen in Bochum zur Seite – persönlich, flexibel und direkt bei Ihnen vor Ort.

Häufige Fragen rund um Kfz-Gutachter in Bochum

Antwort nicht dabei? Rufen Sie an – wir klären es in wenigen Minuten.

Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall? +

Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Sachverständigenkosten zum Schaden, den die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten dann in der Regel kostenlos. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt eine Übernahme nur über Ihre eigene Kaskoversicherung in Betracht. Sie erstattet Gutachterkosten meist nur, wenn sie der Beauftragung zugestimmt hat. Bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung die Gutachterkosten als unverhältnismäßig ablehnen; dann genügt meist ein Kostenvoranschlag. Gutachten außerhalb eines Unfalls, etwa eine Fahrzeugbewertung vor dem Verkauf, zahlt der Auftraggeber.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? +

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Eine Besichtigung durch den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie vor Ihrem eigenen Gutachten nicht zulassen. Verlangt die Versicherung später eine Nachbesichtigung, sollten Sie das mit Ihrem Anwalt abstimmen. Der Unterschied ist entscheidend: Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden in Ihrem Interesse. Anders ist es beim Kaskoschaden. Dort kann Ihre eigene Versicherung nach den Vertragsbedingungen einen Sachverständigen bestimmen.

Wie schnell liegt das Gutachten vor? +

Nach Ihrem Anruf vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin in Bochum. Nach der Besichtigung wird das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden erstellt und digital bereitgestellt. Länger kann es dauern, wenn verdeckte Schäden erst in der Werkstatt sichtbar werden, wenn ein Totalschaden mit Restwertermittlung vorliegt oder wenn Unterlagen wie der Fahrzeugschein noch fehlen.

Was passiert bei einem Totalschaden? +

Man unterscheidet den technischen Totalschaden, bei dem eine Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll möglich ist, und den wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem Reparaturkosten und Wertminderung zusammen den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zahlen müssten. Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Nach einem unverschuldeten Unfall ersetzt die gegnerische Versicherung dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Liegen Reparaturkosten und Wertminderung höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie die Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht nach dem Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug danach in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen. Liegen sie darüber, bleibt es beim Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten? +

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, ermittelt die Reparaturkosten, die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf den Restwert, die Reparaturdauer und daraus den Nutzungsausfall. Es ist damit die belastbare Grundlage für die Regulierung und dient als Beweissicherung, falls die Versicherung Positionen bestreitet. Bei einem kleinen, oberflächlichen Schaden reicht ein Kostenvoranschlag meist aus.

Wird auch eine Wertminderung berücksichtigt? +

Ja. Ein Unfallfahrzeug ist beim Verkauf auch nach einer fachgerechten Reparatur weniger wert als ein unfallfreies, weil ein Unfallschaden beim Verkauf in aller Regel offengelegt werden muss. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Liegt eine Wertminderung vor, steht sie Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zusätzlich zu den Reparaturkosten zu, auch wenn Sie das Fahrzeug nicht verkaufen. Wie hoch er ausfällt, hängt vor allem von Fahrzeugalter, Laufleistung, Vorschäden und Art des Schadens ab; bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung oder bei leichten Schäden fällt er geringer aus oder entfällt ganz. Im Gutachten wird die Wertminderung separat ausgewiesen, damit sie in der Regulierung nicht untergeht.

Kann das Auto vor Ort begutachtet werden? +

Ja. Der Sachverständige kommt dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: an Ihren Wohnort, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt oder auf den Abschlepphof. In der Regel müssen Sie das Fahrzeug dafür nicht bewegen. Hilfreich ist, wenn das Fahrzeug zugänglich ist und der Fahrzeugschein bereitliegt.

In welchen Stadtteilen von Bochum erfolgt der Einsatz? +

Im gesamten Stadtgebiet, unter anderem in Bochum-Mitte, Wattenscheid, Hamme, Riemke, Hofstede, Gerthe, Grumme, Altenbochum, Laer, Langendreer, Werne, Querenburg, Wiemelhausen, Stiepel, Weitmar, Linden und Dahlhausen.

Welche Unterlagen werden benötigt? +

Für den Termin genügen meist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der aktuelle Kilometerstand und eine kurze Schilderung des Unfallhergangs. Hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, die Daten des Unfallgegners mit Kennzeichen und Versicherung sowie, falls vorhanden, die Schadennummer der Versicherung und das Aktenzeichen der Polizei. Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen, Sonderumbauten oder früheren Schäden können weitere Unterlagen nötig sein.

Ab welcher Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll? +

Als grober Richtwert für einen sogenannten Bagatellschaden gilt in der Rechtsprechung ein Schaden von etwa 750 Euro; eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist der Einzelfall und wie sich der Schaden vor der Beauftragung darstellte. Bei deutlich kleineren Schäden kann die Versicherung ein Gutachten als unverhältnismäßig ansehen, und ein Kostenvoranschlag reicht aus. Darüber ist ein Gutachten in der Regel angemessen. Wichtig: Viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem Kratzer am Stoßfänger können beschädigte Halter, Sensoren oder Träger stecken. Im ersten Gespräch klären wir, ob in Ihrem Fall ein Gutachten sinnvoll ist.

Was ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist? +

Dann erfolgt die Begutachtung dort, wo das Fahrzeug steht, etwa auf dem Abschlepphof, in der Werkstatt oder an einem anderen Abstellort. Wichtig ist, dass vor der Schadenaufnahme nichts demontiert oder repariert wird, sonst lässt sich der Schaden nur noch schwer vollständig belegen. Da auf Abschlepphöfen Standgebühren anfallen können, die nur für einen angemessenen Zeitraum ersetzt werden, lohnt sich eine schnelle Besichtigung.

Kann das Gutachten direkt an Anwalt oder Versicherung geschickt werden? +

Ja. Nach Fertigstellung kann das Gutachten digital an die gegnerische Versicherung und, falls gewünscht, an Ihren Rechtsanwalt gesendet werden. Sie erhalten es selbstverständlich ebenfalls. So liegen allen Beteiligten dieselben Zahlen vor, und die Regulierung kann ohne Umwege beginnen.

Steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu? +

Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, grundsätzlich einen Mietwagen oder stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt hätten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Dauer orientiert sich an der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten; maßgeblich ist der tatsächliche, angemessene Ausfall. Bei einer Teilschuld werden die Ansprüche nach der Haftungsquote gekürzt.

Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun? +

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Verletzten oder Streit über den Hergang die Polizei. Notieren Sie dann Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners, fotografieren Sie die Fahrzeuge und die Unfallstelle und halten Sie Zeugen fest. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Schaden begutachtet ist. Danach können Sie uns direkt anrufen oder per WhatsApp schreiben.

Kann ich vorab Fotos vom Schaden schicken? +

Ja. Senden Sie uns Fotos per WhatsApp. So können wir vorab einschätzen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist. Die Fotos ersetzen aber nicht die Besichtigung: Verdeckte Schäden an Trägern, Haltern oder Sensoren sind auf Bildern meist nicht zu erkennen.

Was gilt bei Teilschuld oder unklarer Schuldfrage? +

Auch wenn die Schuldfrage noch offen ist, lohnt sich ein Gutachten: Es sichert den Schaden, bevor repariert wird. Bei einer Teilschuld werden Ihre Ansprüche, auch die Gutachterkosten, nach der Haftungsquote aufgeteilt. Haben Sie den Unfall allein verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung nicht; dann kommt nur Ihre eigene Kaskoversicherung in Betracht. Bei Teilschuld tragen Sie die Gutachterkosten anteilig selbst, bei Alleinschuld ganz, soweit Ihre Kaskoversicherung sie nicht übernimmt; diese übernimmt sie meist nur, wenn sie der Beauftragung zugestimmt hat. Wie die Quote ausfällt, klärt im Zweifel ein Anwalt.

Muss ich mein Auto reparieren lassen? +

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie auch auf Basis des Gutachtens abrechnen und sich den Betrag auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet, weil sie nicht angefallen ist. Die Versicherung darf unter bestimmten Voraussetzungen auf die Preise einer günstigeren, gleichwertigen Fachwerkstatt verweisen. Lassen Sie später doch reparieren, kann die angefallene Mehrwertsteuer nachgefordert werden. Bei einem Totalschaden ist die Abrechnung ohne Reparatur auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert begrenzt.

Darf ich mit dem beschädigten Auto weiterfahren? +

Nur, wenn es noch verkehrs- und betriebssicher ist. Sind Beleuchtung, Bremsen, Lenkung oder Reifen beschädigt, hängen Teile lose oder hat ein Airbag ausgelöst, sollte das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Dann begutachten wir es dort, wo es steht. Im Zweifel fragen Sie uns vorher.

Wie lange habe ich nach dem Unfall Zeit für das Gutachten? +

Lassen Sie den Schaden möglichst bald begutachten, in jedem Fall bevor repariert wird. Danach lässt er sich kaum noch vollständig belegen, und Standgebühren oder Ausfallzeiten werden nur für einen angemessenen Zeitraum ersetzt. Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie Schaden und Unfallgegner kannten. Ihrer eigenen Versicherung müssen Sie einen Schaden dagegen unverzüglich melden, meist innerhalb einer Woche.

Was kostet ein Kfz-Gutachter in Bochum? +

Nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel nichts: Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ausnahme ist ein erkennbarer Bagatellschaden. In anderen Fällen, etwa bei einem Wertgutachten vor dem Verkauf oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, zahlt der Auftraggeber. Wenn Sie das Gutachten selbst zahlen, stimmen wir die Kosten vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

In welchen Sprachen beraten Sie? +

Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Griechisch und Farsi.

Unsere Kooperationspartner

Unabhängige Kfz-SachverständigeSolera Vehicle ClaimsAudatex AUTOonlinepro easyExpert ProfessionellwinvalueGBA – zertifizierter Sachverständiger

Rufen Sie uns an! Oder schreiben Sie eine Mail

Erreichbar Täglich 24/7
Telefon 0201 89090848

Einsatzgebiet: ganz Bochum und Umgebung

Ob Auffahrunfall im Berufsverkehr auf der A40 (Ruhrschnellweg) oder der A43, Parkrempler in der Innenstadt oder Schaden auf dem Parkplatz am Ruhrpark: Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – nach Hause, zum Arbeitsplatz, in die Werkstatt oder auf den Abschlepphof.

Innenstadt und Mitte

Innenstadt, Altenbochum, Grumme, Hamme, Hofstede, Riemke, Hordel

Wattenscheid

Wattenscheid-Mitte, Höntrop, Eppendorf, Leithe, Westenfeld, Günnigfeld, Sevinghausen, Munscheid

Norden

Gerthe, Hiltrop, Bergen, Harpen

Osten

Laer, Langendreer, Werne

Süden und Südwesten

Wiemelhausen, Querenburg, Stiepel, Weitmar, Linden, Dahlhausen

Auch in Nachbarstädten wie Herne, Witten, Hattingen, Gelsenkirchen oder Castrop-Rauxel kommen wir auf Anfrage zu Ihnen.

Gibt es Verletzte, Streit über den Hergang oder ist der Unfallgegner geflüchtet, rufen Sie die Polizei über den Notruf 110. In Bochum nimmt das Polizeipräsidium Bochum den Unfall auf. Das Aktenzeichen ist später für die Regulierung hilfreich.

Jetzt anrufen ✆WhatsApp